Sie haben Fragen rund um das Thema Hören, zu unseren Angeboten oder Hörgeräten?
In unseren FAQ haben die wichtigsten Antworten in Stichpunkte für Sie zusammengetragen.
Vielen Betroffenen ist die Hörminderung aufgrund des in der Regel schleichenden Verlaufs nicht vollends bewusst. Sie kann daher eher den Personen im näheren Umfeld auffallen. Wir empfehlen deshalb auch dann eine genauere Analyse des Gehörs, wenn Sie von Verwandten, Freunden oder Bekannten entsprechende Hinweise erhalten haben.
Darüber hinaus stellt die große Mehrheit der Betroffenen nach dem Schritt des kostenfreien und unverbindlichen Probetragens in einem unserer Fachgeschäfte fest, dass die regelmäßige Verwendung von modernen Hörsystemen einen deutlichen Zugewinn an Lebensqualität mit sich bringt.
Das über eines unserer Fachgeschäfte durchgeführte, kostenfreie und unverbindliche Probetragen von modernsten Hörsystemen ist sinnvoll, wenn ein medizinisch relevanter Hörverlust vorliegt. Eine fachgerechte Analyse ihres Gehörs kann diesbezüglich entsprechend Auskunft geben. Darüber hinaus gibt es keine weiteren formalen Voraussetzungen für das Probetragen.
Es ist jedoch zu beachten, dass bei entsprechenden Hörauffälligkeiten zeitnah eine konkrete Diagnose durch einen HNO-Facharzt ihres Vertrauens erfolgen sollte.
Das unverbindliche Testtragen aktuellster Hörsystemtechnik ist in unseren Filialen natürlich auch dann möglich, wenn Sie mit einer bestehenden Hörsystemversorgung unzufrieden sind, eine neue Folgeversorgung anstreben oder neugierig auf einen Vergleich mit ihren eigenen Hörsystemen sind.
Sollten Sie sich in einem unserer Fachgeschäfte im Rahmen des unverbindlichen Probetragens für eine dauerhafte Versorgung mit Hörsystemen entscheiden, werden die entsprechenden Daten auf der „Ohrenärztlichen Verordnung“ vermerkt und es kommt in der Regel zu einem Abnahmetermin für die gewählte Hörsystemversorgung bei ihrem HNO-Facharzt. Dies dient einer abschließenden Sicherung der Versorgungsqualität. Alle notwendigen Unterlagen werden im Anschluss durch ihren persönlichen Hörberater im Fachgeschäft bei der jeweils zuständigen Krankenkasse eingereicht, um die Zahlung des Ihnen zustehenden Festbetrages zu veranlassen.
Darüber hinaus übernimmt ihr HNO-Arzt im Allgemeinen die abschließende Qualitätssicherung für ihre gewählte Hörgeräteversorgung. Hierzu wird während der Abnahme durch den Ohrenarzt nochmals ein kurzer Hörtest mit den aktuellen Hörsystemen durchgeführt, um die Verbesserung ihres Hörvermögens entsprechend dokumentieren zu können.
Für eine Erstberatung oder das unverbindliche Probetragen von Hörsystemen in einem unserer Fachgeschäfte ist die vorherige Konsultation eines HNO-Arztes nicht zwingend erforderlich. Sollte jedoch ihr persönlicher Hörberater Auffälligkeiten bei der Analyse ihres Gehörs feststellen, ist das zeitnahe Aufsuchen des Facharztes zur Erstellung einer fundierten Diagnose dringend zu empfehlen.
Das Testtragen von Hörsystemen ist in unseren Fachgeschäften grundsätzlich unverbindlich und kostenfrei. Sofern Sie sich auf der Basis dieses Probetragens für den dauerhaften Erwerb von Hörsystemen entscheiden, können Kosten anfallen, deren Höhe von dem gewählten Versorgungstyp abhängig ist.
Prinzipiell stellt Ihnen Ihr HNO-Facharzt im Falle eines medizinisch relevanten Hörverlustes auf Wunsch eine „Ohrenärztliche Verordnung für Hörhilfen“ aus. Diese ermöglicht es Ihnen im Versorgungsfall den Festbetrag ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Entscheiden Sie sich im Rahmen des Probetragens für eine Kassen- bzw. Nulltarifversorgung, sind alle Kosten durch den genannten Festbetrag der Krankenkassen gedeckt und die Notwendigkeit einer privaten Zuzahlung entfällt.* Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Hörsystemen die bezüglich Ästhetik, Hörkomfort und der technischen Ausstattung über den vertraglich festgelegten Mindestanforderungen der Kassenversorgungen liegen. Fällt ihre Wahl auf eine solche Versorgung ist die gegebenenfalls anfallende Differenz zum Festbetrag als private Eigenleistung zu zahlen.
* Unter Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung, anderenfalls beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10,- € je Hörgerät. Privatpreis Nulltarif-Angebot: 741,- €.
Falls Sie Fragen zu den möglichen Kosten im Detail haben oder eine auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Preisauskunft benötigen, wenden Sie sich einfach telefonisch oder persönlich an eines unserer Fachgeschäfte. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.
Da die aus einer Hörminderung resultierenden Bedürfnisse sehr individuell sind, stellt die genannte Versorgungsdauer lediglich einen Richtwert dar, der in Einzelfällen abweichen kann.
– Ausführliche Erfassung und Berücksichtigung ihrer persönlichen Hörsituation
– Verständliche Aufklärung über den medizinischen Hintergrund der Hörschädigung
– Bedarfsgerechte und nachvollziehbare Empfehlung von Hörsystemen und geeignetem Zubehör
– Verwendung modernster Mess- und Anpasstechnik
– Transparente Aufklärung über die Grenzen einer Hörsystemversorgung
– Umfassende Beratung zum bestmöglichen Umgang mit der Hörminderung
Um die genannten Qualitätskriterien bestmöglich in die Betreuung unserer Kunden einbringen zu können, sind alle Hörberater in unseren Fachgeschäften umfassend in den Bereichen der Hörakustik und Audiotherapie geschult.
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