Sie haben Fragen rund um das Thema Hören, zu unseren Angeboten oder  Hörgeräten?
In unseren FAQ haben die wichtigsten Antworten in  Stichpunkte für Sie zusammengetragen.

Die Durchführung eines fachgerechten und individuellen Hörtestes ist in jedem unserer Fachgeschäfte kostenfrei. Kontaktieren Sie einfach eine unserer Filialen in ihrer Nähe und wir vereinbaren mit Ihnen einen Wunschtermin. Sie erhalten dann vor Ort eine detaillierte Analyse ihres aktuellen Hörvermögens und im Bedarfsfall eine weiterführende Beratung.
Es empfiehlt sich dann eine genauere Analyse ihres Hörvermögens, wenn Sie in bestimmten Gesprächen oder etwa Fernsehsendungen feststellen, dass die Sprache der Teilnehmer teils „undeutlich“ und „verwaschen“ klingt und die Informationen sich Ihnen nur lückenhaft erschließen. Dies ist insbesondere für Hörsituationen typisch, an denen mehrere Personen beteiligt sind oder gleichzeitig Hintergrund- bzw. Umgebungsgeräusche vorliegen, die dann als „störend“ wahrgenommen werden. Nicht selten wird das Zuhören in diesen Fällen als anstrengend empfunden und die Betroffenen haben den Eindruck, sich sehr konzentrieren zu müssen und häufiger nachfragen zu wollen.

 

Vielen Betroffenen ist die Hörminderung aufgrund des in der Regel schleichenden Verlaufs nicht vollends bewusst. Sie kann daher eher den Personen im näheren Umfeld auffallen. Wir empfehlen deshalb auch dann eine genauere Analyse des Gehörs, wenn Sie von Verwandten, Freunden oder Bekannten entsprechende Hinweise erhalten haben.

Sofern eine Hörminderung vorliegt, die das Sprachverstehen nachweislich erschwert bzw. beeinträchtigt, sollte eine entsprechende Hörsystemversorgung aus medizinischer Sicht so früh wie möglich erfolgen. Eine längere Zeit bestehende und nicht versorgte Hörminderung führt in allen Fällen dazu, dass sich die hörverarbeitenden Zentren des Gehirns an die Schwerhörigkeit anpassen und das „normale Hören“ mehr und mehr verlernt wird. Entsprechende Studien zeigen, dass dies eine zukünftige Versorgung mit Hörsystemen nicht nur erheblich erschwert, sondern zudem dazu beitragen kann, dass sich der geistige Alterungsprozess in negativer Weise beschleunigt und ein erhöhtes Risiko für Demenzerkrankungen besteht.

Darüber hinaus stellt die große Mehrheit der Betroffenen nach dem Schritt des kostenfreien und unverbindlichen Probetragens in einem unserer Fachgeschäfte fest, dass die regelmäßige Verwendung von modernen Hörsystemen einen deutlichen Zugewinn an Lebensqualität mit sich bringt.

Das über eines unserer Fachgeschäfte durchgeführte, kostenfreie und unverbindliche Probetragen von modernsten Hörsystemen ist sinnvoll, wenn ein medizinisch relevanter Hörverlust vorliegt. Eine fachgerechte Analyse ihres Gehörs kann diesbezüglich entsprechend Auskunft geben. Darüber hinaus gibt es keine weiteren formalen Voraussetzungen für das Probetragen.

Es ist jedoch zu beachten, dass bei entsprechenden Hörauffälligkeiten zeitnah eine konkrete Diagnose durch einen HNO-Facharzt ihres Vertrauens erfolgen sollte.

Das unverbindliche Testtragen aktuellster Hörsystemtechnik ist in unseren Filialen natürlich auch dann möglich, wenn Sie mit einer bestehenden Hörsystemversorgung unzufrieden sind, eine neue Folgeversorgung anstreben oder neugierig auf einen Vergleich mit ihren eigenen Hörsystemen sind.

Zum vereinbarten Wunschtermin führt ihr persönlicher Hörberater in unserem Fachgeschäft zunächst eine ausführliche Höranalyse mit Ihnen durch. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen der Erstberatung alle notwendigen medizinischen Informationen und eine kompetente Empfehlung geeigneter Hörsysteme zum unverbindlichen Probetragen. Die vereinbarten Testgeräte werden dann zumeist in Verbindung mit individuell gefertigten Ohrpassstücken innerhalb des Folgetermins mit modernster Messtechnik auf ihr Hörvermögen abgestimmt. Nach einer entsprechenden Einweisung sind Sie so optimal auf das Probetragen vorbereitet und können die Hörgeräte in ihrer alltäglichen Umgebung ausführlich testen. Auf diese Weise erhalten Sie ein genaues Bild von den Möglichkeiten und Grenzen moderner Hörsysteme und trainieren zugleich aktiv die Gewöhnung an das verbesserte Hörvermögen. Nach Ablauf einer angemessenen Probephase kommt es zu einem vorläufigen Auswertungstermin mit ihrem persönlichen Hörberater. Auf Basis ihrer bisherigen Hörerfahrungen wird dann das weitere Vorgehen geplant. Auf ihren Wunsch hin kann das Probetragen fortgesetzt oder der Weg zu einer dauerhaften Versorgung eingeschlagen werden. Selbstverständlich ist auch jederzeit möglich das Probetragen abzubrechen, ohne dass dies für Sie mit Kosten verbunden ist.
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterstützen Sie bei einer anstehenden Versorgung mit Hörsystemen durch die Zuzahlung eines vertraglich geregelten Festbetrages. Um diesen Festbetrag in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer sogenannten „Ohrenärztlichen Verordnung einer Hörhilfe“. Es handelt sich dabei um ein Formular, dass Ihnen durch einen HNO – Facharzt auf ihren Wunsch hin ausgestellt werden kann, sobald auf Basis der fachärztlichen Diagnose eine medizinisch relevante Höreinschränkung festgestellt worden ist.

Sollten Sie sich in einem unserer Fachgeschäfte im Rahmen des unverbindlichen Probetragens für eine dauerhafte Versorgung mit Hörsystemen entscheiden, werden die entsprechenden Daten auf der „Ohrenärztlichen Verordnung“ vermerkt und es kommt in der Regel zu einem Abnahmetermin für die gewählte Hörsystemversorgung bei ihrem HNO-Facharzt. Dies dient einer abschließenden Sicherung der Versorgungsqualität. Alle notwendigen Unterlagen werden im Anschluss durch ihren persönlichen Hörberater im Fachgeschäft bei der jeweils zuständigen Krankenkasse eingereicht, um die Zahlung des Ihnen zustehenden Festbetrages zu veranlassen.

Ihr HNO-Facharzt ist der entscheidende Anlaufpunkt, wenn es um die medizinische Diagnose einer gegebenenfalls vorhandenen Hörminderung geht. Mittels geeigneter Testverfahren werden im Rahmen des Arztbesuches Art und Grad der Höreinschränkung ermittelt und es erfolgt soweit nötig die Abklärung der möglichen Ursachen. Sofern ein bestimmter Grad der Hörminderung festgestellt worden ist, kann Ihnen der Facharzt auf Wunsch eine Verordnung für Hörhilfen ausstellen. Diese ermöglicht es Ihnen, den für eine Hörsystemversorgung festgelegten Zuschuss Ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus übernimmt ihr HNO-Arzt im Allgemeinen die abschließende Qualitätssicherung für ihre gewählte Hörgeräteversorgung. Hierzu wird während der Abnahme durch den Ohrenarzt nochmals ein kurzer Hörtest mit den aktuellen Hörsystemen durchgeführt, um die Verbesserung ihres Hörvermögens entsprechend dokumentieren zu können.

 

Für eine Erstberatung oder das unverbindliche Probetragen von Hörsystemen in einem unserer Fachgeschäfte ist die vorherige Konsultation eines HNO-Arztes nicht zwingend erforderlich. Sollte jedoch ihr persönlicher Hörberater Auffälligkeiten bei der Analyse ihres Gehörs feststellen, ist das zeitnahe Aufsuchen des Facharztes zur Erstellung einer fundierten Diagnose dringend zu empfehlen.

Das Testtragen von Hörsystemen ist in unseren Fachgeschäften grundsätzlich unverbindlich und kostenfrei. Sofern Sie sich auf der Basis dieses Probetragens für den dauerhaften Erwerb von Hörsystemen entscheiden, können Kosten anfallen, deren Höhe von dem gewählten Versorgungstyp abhängig ist.

Prinzipiell stellt Ihnen Ihr HNO-Facharzt im Falle eines medizinisch relevanten Hörverlustes auf Wunsch eine „Ohrenärztliche Verordnung für Hörhilfen“ aus. Diese ermöglicht es Ihnen im Versorgungsfall den Festbetrag ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Entscheiden Sie sich im Rahmen des Probetragens für eine Kassen- bzw. Nulltarifversorgung, sind alle Kosten durch den genannten Festbetrag der Krankenkassen gedeckt und die Notwendigkeit einer privaten Zuzahlung entfällt.* Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Hörsystemen die bezüglich Ästhetik, Hörkomfort und der technischen Ausstattung über den vertraglich festgelegten Mindestanforderungen der Kassenversorgungen liegen. Fällt ihre Wahl auf eine solche Versorgung ist die gegebenenfalls anfallende Differenz zum Festbetrag als private Eigenleistung zu zahlen.

* Unter Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung, anderenfalls beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10,- € je Hörgerät.  Privatpreis Nulltarif-Angebot: 741,- €.

Falls Sie Fragen zu den möglichen Kosten im Detail haben oder eine auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Preisauskunft benötigen, wenden Sie sich einfach telefonisch oder persönlich an eines unserer Fachgeschäfte. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.

Die qualitativ hochwertige Hörsystemversorgung in unseren Fachgeschäften zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass Ihnen auf Basis einer ausführlichen Aufklärung und Beratung das Probetragen individuell angepasster Hörsysteme ermöglicht wird. Innerhalb des Testzeitraums sollen Sie sich in ihrer gewohnten Umgebung einen angemessenen Eindruck vom Nutzen der getesteten Hörsysteme verschaffen und sich gleichzeitig an das verbesserte Hören gewöhnen können. In der Regel können diese Ziele in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen nach der Erstberatung realisiert werden. Ihr persönlicher Hörberater in unserem Fachgeschäft begleitet und unterstützt Sie in dieser Phase, indem im Rahmen von zumeist wöchentlich stattfindenden Sitzungsgesprächen ihre Hörerfahrungen ausgewertet und die Anpassung gegebenenfalls optimiert wird.

Da die aus einer Hörminderung resultierenden Bedürfnisse sehr individuell sind, stellt die genannte Versorgungsdauer lediglich einen Richtwert dar, der in Einzelfällen abweichen kann.

Folgende Aspekte sind für eine qualitativ hochwertige Aufklärung, Beratung und Anpassung im Zusammenhang mit einer Hörsystemversorgung ausschlaggebend:

 

– Ausführliche Erfassung und Berücksichtigung ihrer persönlichen Hörsituation

– Verständliche Aufklärung über den medizinischen Hintergrund der Hörschädigung

– Bedarfsgerechte und nachvollziehbare Empfehlung von Hörsystemen und geeignetem Zubehör

– Verwendung modernster Mess- und Anpasstechnik

– Transparente Aufklärung über die Grenzen einer Hörsystemversorgung

– Umfassende Beratung zum bestmöglichen Umgang mit der Hörminderung

 

Um die genannten Qualitätskriterien bestmöglich in die Betreuung unserer Kunden einbringen zu können, sind alle Hörberater in unseren Fachgeschäften umfassend in den Bereichen der Hörakustik und Audiotherapie geschult.

Bei einem Großteil aller Hörminderungen liegt die Ursache in einer Schädigung bestimmter Sinneszellen des Innenohres. Je höher der Schädigungsgrad dieser Zellstrukturen ist, desto größer sind die daraus resultierenden Höreinschränkungen. Auch wenn moderne Hörsysteme hier eine große Hilfe darstellen und die Lebensqualität entscheidend verbessern können, vermögen Sie es nicht, die beschädigten Strukturen des Innenohres in vollem Umfang zu ersetzen. Daher können insbesondere in akustisch schwierigen Situationen mit hohem Störgeräuschpegel bestimmte Einschränkungen für den Hörsystemträger spürbar sein.
Die Auswahl geeigneter Hörsysteme ist zunächst abhängig von Art und Umfang der Hörminderung. Darüber hinaus spielt die Anatomie der Ohren und des Gehörgangs eine wichtige Rolle bezüglich der zur Verfügung stehenden Bauformen. Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens sind die Hörberater in den prooptik hörzentren stets bemüht, die Wünsche unserer Kunden bezüglich der Ästhetik, des Hör- und Bedienkomforts und der gegebenenfalls vorhandenen Vorstellungen über die Zuzahlungshöhe in vollem Umfang zu berücksichtigen. Nicht zuletzt ist es unabdingbar, dass jede zur Option stehende Hörsystemlösung einem ausführlichem Test im Alltag der Kunden unterzogen wird, um eine adäquate Versorgung sicherzustellen.
In allen prooptik hörzentren haben Sie exklusiv die Möglichkeit ihre zuzahlungspflichtige Hörsystemversorgung über den Erwerb eines Sorglos-Systems mit einer Laufzeit von 3 oder 6 Jahren abzusichern. Dieses Paket bietet ihnen die umfassende Garantie und Absicherung für eventuell anfallende Reparaturen sowie einen Schutz bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden. Darüber hinaus enthält unser Sorglos-System auch alle Verbrauchsmaterialien wie etwa Batterien oder Reinigungsmittel. Rundum geschützt können unsere Kunden so ihr neues Hören unbeschwert genießen.

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